Schmerzpatienten sind durch ihre jeweilige Symptomatik oft so eingeschränkt, dass sie am öffentlichen Leben nicht mehr voll teilnehmen können. Die Zuerkennung eines Behinderungsgrades (GdB) und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises können da einen Nachteilsausgleich schaffen.
Aus unseren eigenen Erfahrungen können wir unseren Mitgliedern kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung anbieten und manche Fragen beantworten. Das Faltblatt "Information für Antragsteller" können Sie nachfolgend ansehen und ausdrucken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich per Mail an Heike Norda: norda@schmerzlos-ev.de.
Frau Norda ist ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht Schleswig-Holstein und hat u. a. einen Kommentar zur "Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen" erstellt.